Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in Deutschland

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine deutsche Marke beim DPMA beauftragen.

Unser Honorar wird nach Zeit abgerechnet. 

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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1818
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Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung
Kostenerstattungnein
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Dauer Widerspruchsverfahren12-18 Monate

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken in Deutschland

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle und umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Deutschland. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie aktiv Widerspruch einlegen.

Wichtige Details zum Widerspruchsprozess und Fristen

  • Einreichungsfrist: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Ein rechtzeitiges Handeln ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren.
  • Gründe für den Widerspruch: Häufige Gründe sind die Verwechslungsgefahr mit Ihrer bestehenden Marke, Vorbenutzung der Marke oder die fehlende Unterscheidungskraft der neuen Marke. Jedes dieser Argumente muss durch geeignete Nachweise untermauert werden.
  • Verfahrensdauer und Ablauf: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls, der Anzahl der eingereichten Widersprüche und der Bearbeitungszeit des DPMA ab. Während dieses Prozesses sind wir für Sie da, um alle Fragen zu klären und den Fortschritt zu überwachen.

Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen im Detail

  • Erfolgseinschätzung: Wir bieten eine umfassende Analyse der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und erläutern Ihnen die möglichen Strategien. Wir helfen Ihnen, die stärksten Argumente zu identifizieren und bereiten Sie optimal auf das Verfahren vor.
  • Dokumentation und Argumentation: Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Widerspruchs selbst, und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend. Zudem stellen wir sicher, dass alle Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Vertretung und Kommunikation: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem DPMA, einschließlich der Einreichung von Dokumenten und der Beantwortung von Anfragen. Wir halten Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.

Kostenlose Erstberatung für Ihre individuelle Situation

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt, und wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Wahrung Ihrer Markenrechte zu helfen.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte