Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in Deutschland

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine deutsche Marke beim DPMA beauftragen.

Unser Honorar wird nach Zeit abgerechnet. 

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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1818
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Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung
Kostenerstattungnein
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Dauer Widerspruchsverfahren12-18 Monate
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Widerspruch gegen eine deutsche Marke beim DPMA

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine deutsche Marke beim DPMA beauftragen.

Nach Auftragserteilung prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs. Wir bereiten dann einen Widerspruch und eine Stellungnahme vor. Weiterhin vertreten wir Sie im laufenden Widerspruchsverfahren, fertigen notwendige Stellungnahmen und berichten Ihnen dazu.

Unser Honorar richtet sich nach Zeitaufwand.

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte