Widerspruch gegen eine Marke in Syrien

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Syrien beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

SKU
3437

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Umfassende rechtliche Unterstützung im Markenwiderspruchsverfahren in Syrien

Unsere Kanzlei bietet Ihnen qualifizierte rechtliche Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Syrien. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Markenrechte durch die Registrierung einer neuen Marke beeinträchtigt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, um Ihre Interessen zu wahren.

Fristen für die Einreichung eines Widerspruchs

Ein Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen syrischen Patentamt (Syrian Ministry of Economy and Foreign Trade) eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend für den Erfolg Ihres Widerspruchs.

Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen

Typische Gründe, die einen Widerspruch begründen, sind:

  • Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeiten zwischen der neuen Marke und Ihrer bestehenden Marke, die zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen können.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Registrierung der neuen Marke genutzt haben, können Sie Ihre priorisierte Nutzung anführen.
  • Mangelnde Unterscheidungskraft: Marken, die nicht klar unterscheidbar sind, können als nicht schutzfähig betrachtet werden.

Dauer und Ablauf des Widerspruchsverfahrens

Das gesamte Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Patentamts. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses regelmäßig über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Unsere Leistungen zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte

  • Bewertung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Chancen Ihres Widerspruchs und geben Ihnen gezielte strategische Empfehlungen.
  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: Wir übernehmen die Erstellung aller notwendigen Dokumente für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Individuelle Rechtsberatung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Patentamt und informieren Sie fortlaufend über den Fortschritt Ihres Antrags.

Unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an, die selbstverständlich vertraulich behandelt wird.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte