Widerspruch gegen eine Marke in Nigeria

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Nigeria beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Übersicht über unsere Beratungsleistungen und das Widerspruchsverfahren bei Marken in Nigeria

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Nigeria. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Widerspruchsverfahren im Detail:

Einlegung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt in Nigeria eingereicht werden.

Widerspruchsgründe: Zu den häufigsten Gründen für einen Widerspruch zählen:

  • Ähnlichkeit: Wenn die jüngere Marke mit Ihrer bestehenden Marke verwechslungsfähig ist.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der jüngeren Marke genutzt haben.
  • Schutzfähigkeit: Wenn die jüngere Marke nicht die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz erfüllt.

Reaktion auf Einwände: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, erforderliche Stellungnahmen zu formulieren und einzureichen.

Dauer des Verfahrens: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit des Markenamts.

Unsere Dienstleistungen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die besten Vorgehensweisen.
  • Erstellung des Widerspruchs: Wir erstellen die erforderlichen Dokumente und formulieren Ihre Argumente klar und präzise.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Fortschritt des Verfahrens informiert.

Kostenlose Erstberatung

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte