Widerspruch gegen eine Marke in Mongolei

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Mongolei beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3366

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in der Mongolei

Unsere Kanzlei bietet Ihnen engagierte Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in der Mongolei. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:

  • Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
  • Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Unterscheidungskraft.
  • Dauer des Verfahrens: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.

Unsere Dienstleistungen:

  • Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
  • Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte