Widerspruch gegen eine Marke in Nordkorea
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Nordkorea beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3369
Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Nordkorea
Unsere Kanzlei bietet engagierte Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Nordkorea. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:
- Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Kostenlose Erstberatung
Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.