Widerspruch gegen eine Marke in China

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in China beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3354
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Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung Markenanmeldung
Kostenerstattungnein
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Dauer Widerspruchsverfahren12 Monate

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in China

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in China. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Einzelheiten zum Widerspruchsverfahren:

Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um den Erfolg des Widerspruchs nicht zu gefährden.

Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die jüngere Marke mit Ihrer bestehenden Marke verwechselt werden könnte, was insbesondere bei ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen der Fall ist.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke genutzt haben, können Sie Ihre priorisierten Rechte geltend machen.
  • Mangelnde Schutzfähigkeit: Wenn die eingetragene Marke die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz nicht erfüllt, wie z.B. fehlende Unterscheidungskraft, Beschreibungen oder Allgemeingut.
  • Verfahrensdauer: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Markenamts. Es ist wichtig, Geduld zu haben und regelmäßig den Status des Verfahrens zu überprüfen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Erfolgseinschätzung: Wir führen eine detaillierte Analyse der Erfolgschancen Ihres Widerspruchs durch. Dazu gehört die Prüfung relevanter Unterlagen und eine Bewertung der rechtlichen Grundlagen.
  • Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, einschließlich der Widerspruchsschrift und unterstützender Beweise. Zudem formulieren wir Ihre Argumente klar und überzeugend, um Ihre Position zu stärken.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens. Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen Ablauf zu garantieren und Sie über alle Entwicklungen zu informieren.

Kostenlose Erstberatung

Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Erstberatung umfasst eine Analyse Ihrer Situation und erste strategische Empfehlungen.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

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