Widerspruch gegen eine Marke in Kap Verde

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Kap Verde beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3321

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Kap Verde

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Kap Verde. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Widerspruchsverfahren im Detail:

Einlegung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt in Kap Verde eingereicht werden.

Widerspruchsgründe: Zu den häufigsten Gründen für einen Widerspruch zählen:

  • Ähnlichkeit: Die jüngere Marke könnte mit Ihrer bestehenden Marke verwechslungsfähig sein, was zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen kann.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke vor der Eintragung der jüngeren Marke bereits genutzt haben, können Sie auf Ihr bestehendes Recht pochen.
  • Schutzfähigkeit: Wenn die jüngere Marke nicht die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz erfüllt, etwa aufgrund von Beschreibungen oder fehlender Unterscheidungskraft, kann dies ebenfalls ein Grund für einen Widerspruch sein.

Reaktion auf Einwände: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, notwendige Stellungnahmen zu formulieren und einzureichen, um Ihre Position zu stärken.

Dauer des Verfahrens: Das Widerspruchsverfahren kann in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten dauern. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falls sowie von der Reaktionszeit des Markenamts ab.

Wichtige Fristen:

  • Widerspruchseinreichung: 60 Tage nach Veröffentlichung der Marke.
  • Berufung: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Berufung einzulegen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren detailliert die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und beraten Sie umfassend über Ihre Optionen.
  • Erstellung des Widerspruchs: Wir erstellen das erforderliche Dokument und formulieren Ihre Argumente klar und präzise, einschließlich aller relevanten Beweise und Informationen zur Unterstützung Ihrer Position.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt, formulieren erforderliche Stellungnahmen und halten Sie regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens informiert. Zudem bieten wir strategische Beratung, um Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens bestmöglich zu vertreten.

Kostenlose Erstberatung

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und es entstehen keine Kosten.

Wenn Sie Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

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