Widerspruch gegen eine Marke in Österreich

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Österreich beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

SKU
3406

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Informationen zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Österreich

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Österreich. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Markenrechte durch eine neue, eingetragene Marke verletzt werden, können Sie aktiv Widerspruch einlegen, um Ihre Interessen zu wahren.

Fristen für die Einreichung eines Widerspruchs

Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen österreichischen Patentamt (Österreichisches Patentamt) eingereicht werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Frist einzuhalten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Mögliche Gründe für einen Widerspruch

Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke ähnlich ist und dies zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke genutzt haben, können Sie sich auf Ihre priorisierte Nutzung berufen.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidungsfähig ist, kann als nicht schutzfähig angesehen werden.

Verfahrensdauer

Das gesamte Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Patentamts. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses über alle Entwicklungen informiert.

Umfassende Dienstleistungen zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte

  • Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und geben Ihnen strategische Empfehlungen.
  • Dokumentation und rechtliche Argumentation: Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Strategische Rechtsberatung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Patentamt und halten Sie über den Fortschritt Ihres Antrags informiert.

Unverbindliche Analyse Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte