Widerspruch gegen eine Marke in Tschechische Republik

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in der Tschechischen Republik beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3417

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Markenwiderspruchsverfahren in Tschechien: Fachkundige Unterstützung

Unsere Kanzlei bietet Ihnen maßgeschneiderte Hilfe im Widerspruchsverfahren gegen die Registrierung von Marken in Tschechien. Wenn Sie befürchten, dass Ihre Markenrechte durch eine neue Marke beeinträchtigt werden, haben Sie die Möglichkeit, aktiv Widerspruch einzulegen.

Fristen zur Einreichung von Widersprüchen

Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen tschechischen Patentamt (Úřad průmyslového vlastnictví) eingereicht werden. Das rechtzeitige Einreichen ist entscheidend, um Ihre Ansprüche zu wahren.

Typische Gründe für einen Widerspruch

Häufige Widerspruchsgründe sind:

  • Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeiten zwischen Ihrer Marke und der neuen Marke könnten zu Verwirrung führen.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie die Marke bereits vor der neuen Eintragung verwendet haben, können Sie Ihre priorisierte Nutzung geltend machen.
  • Mangelnde Unterscheidungskraft: Marken, die nicht eindeutig identifizierbar sind, können als nicht schutzfähig gelten.

Ablauf des Verfahrens

Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Patentamts. Wir informieren Sie kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Antrags.

Umfassende Dienstleistungen zur Verteidigung Ihrer Markenrechte

  • Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und geben Ihnen fundierte Empfehlungen.
  • Dokumentation: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente überzeugend.
  • Strategische Beratung: Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung einer individuellen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Patentamt und halten Sie über jeden Schritt informiert.

Kostenlose Erstbewertung Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine unverbindliche erste Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird stets vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte