Widerspruch gegen eine Marke in OAPI
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
Information über unsere Beratungsleistungen und das Widerspruchsverfahren bei OAPI
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken bei OAPI (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle). Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsverfahren im Detail:
Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.
Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Verwechslungsgefahr: Wenn die jüngere Marke Ihrer bestehenden Marke ähnelt.
- Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke genutzt haben.
- Mangelnde Schutzfähigkeit: Wenn die neue Marke die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz nicht erfüllt.
Reaktion auf Anforderungen: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen.
Verfahrensdauer: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionsgeschwindigkeit des Markenamts.
Unsere Dienstleistungen:
- Prüfung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die besten Vorgehensweisen.
- Erstellung des Widerspruchs: Wir bereiten die erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar und präzise.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Fortschritt des Verfahrens informiert.
Kostenlose Erstberatung
Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.