Widerspruch gegen EU Markenanmeldung beim EUIPO - Unionsmarke Einspruch - Einspruchsverfahren und Kosten

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Unionsmarke beim EUIPO beauftragen.

Unser Honorar richtet sich nach Zeitaufwand zzgl. evtl. Amtsgebühren.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung
KostenerstattungAmtsgebühr plus 300 EUR Anwaltskosten
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Dauer Widerspruchsverfahren6-12 Monate

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Widerspruch gegen EU-Markenanmeldungen beim EUIPO

Der Schutz der Identität Ihrer Marke innerhalb der Europäischen Union ist von entscheidender Bedeutung. Falls eine neu veröffentlichte EU-Markenanmeldung mit Ihren bestehenden Markenrechten in Konflikt steht, ist die Einlegung eines Widerspruchs ein wichtiger Schritt, um potenzielle Verletzungen zu verhindern.

Das Widerspruchsverfahren im Überblick

Ein Widerspruch ist ein förmliches Verfahren, das Markeninhabern ermöglicht, die Eintragung einer neuen EU-Marke anzufechten, wenn sie ihre bestehenden Rechte verletzt. Dieses Verfahren wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet.

Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens

  • Frist für den Widerspruch:
    Ein Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung im EU-Markenblatt eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, da verspätete Einreichungen nicht berücksichtigt werden.
  • Gründe für den Widerspruch:
    Häufige Gründe für einen Widerspruch sind:

    • Verwechslungsgefahr: Falls die angemeldete Marke Ihrer bestehenden Marke ähnlich ist und für verwandte Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr führen.
    • Ruf einer älteren Marke: Falls Ihre Marke einen erheblichen Ruf genießt, können Sie einer neuen Anmeldung widersprechen, wenn diese den Ruf Ihrer Marke ausnutzen oder beeinträchtigen könnte.
    • Ältere Rechte: Der Besitz einer bereits eingetragenen Marke oder anderer früherer Rechte kann als Grundlage für einen Widerspruch dienen.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens

  1. Einreichung des Widerspruchs:
    Eine Widerspruchserklärung muss innerhalb der festgelegten Drei-Monats-Frist beim EUIPO eingereicht werden. Der Widerspruch muss die Widerspruchsgründe enthalten und durch Beweismaterial gestützt werden.
  2. Cooling-Off-Periode:
    Nach der Einreichung des Widerspruchs gibt es eine anfängliche „Cooling-Off“-Periode von 24 Monaten, um eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu ermöglichen. Falls beide Parteien zustimmen, kann dieser Zeitraum verlängert werden.
  3. Gegenseitiges Verfahren:
    Falls keine Einigung erzielt wird, tritt das Widerspruchsverfahren in die nächste Phase ein, in der beide Parteien ihre Argumente und Beweismittel vorlegen.
  4. Entscheidung:
    Das EUIPO prüft die eingereichten Unterlagen und trifft eine Entscheidung zur Stattgabe oder Zurückweisung des Widerspruchs. Diese Entscheidung kann von beiden Parteien angefochten werden.

Kostenerstattung im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs

Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist, muss die unterlegene Partei in der Regel bestimmte amtliche Gebühren und Rechtskosten des Verfahrens erstatten. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten wird vom EUIPO anhand festgelegter Kostendeckelungen bestimmt, die unter anderem die Widerspruchsgebühren und Rechtsvertretungskosten umfassen. Allerdings ist eine vollständige Erstattung aller Rechtskosten nicht garantiert.

Bei Liesegang & Partner analysieren wir sorgfältig die finanziellen Auswirkungen eines Widerspruchs und bieten eine Kosten-Nutzen-Analyse vor der Einleitung des Verfahrens an.

Warum Liesegang & Partner?

Die Navigation durch die komplexen Prozesse eines EU-Widerspruchs erfordert spezialisiertes juristisches Fachwissen. Bei Liesegang & Partner sind unsere Anwälte zertifizierte Fachanwälte für geistiges Eigentum und bieten umfassende Dienstleistungen zum Schutz Ihrer Markenrechte.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Fachkundige Beratung: Individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihre spezifische Situation.
  • Strategische Bewertung: Analyse der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs auf Basis fundierter Prüfung.
  • Verfahrensmanagement: Übernahme aller Aspekte des Widerspruchsverfahrens, von der Einreichung bis zur Vertretung vor dem EUIPO.
  • Unterstützung bei Verhandlungen: Begleitung von Vergleichsverhandlungen während der Cooling-Off-Periode, um vorteilhafte Ergebnisse ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns noch heute

Schützen Sie die Integrität und Marktstellung Ihrer Marke, indem Sie Ihren Widerspruch erfahrenen Fachleuten anvertrauen. Kontaktieren Sie Liesegang & Partner noch heute, um sicherzustellen, dass Ihre Markenrechte wirksam verteidigt werden.

 

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