Widerspruch gegen EU Markenanmeldung

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Unionsmarke beim EUIPO beauftragen.

Unser Honorar richtet sich nach Zeitaufwand zzgl. evtl. Amtsgebühren.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3762
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Widerspruchsfrist3 Monate ab Veröffentlichung
KostenerstattungAmtsgebühr plus 300 EUR Anwaltskosten
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Dauer Widerspruchsverfahren6-12 Monate
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Auftrag zur Einlegung eines Widerspruches gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO

Hier könnnen Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine EU Marke beauftragen.

Nach Auftragserteilung prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs. Wir bereiten dann einen Widerspruch und eine Begründung des Widerspruchs vor.

Weiterhin vertreten wir Sie im laufenden Widerspruchsverfahren, fertigen notwendige Stellungnahmen und berichten Ihnen dazu. 

Wie läuft das Widerspruchsverfahren beim EUIPO ab?

Das Widerspruchsverfahren beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein Verfahren, bei dem ein Dritter gegen die Registrierung einer Marke Einspruch erhebt. Das Verfahren hat das Ziel, festzustellen, ob die angemeldete Marke mit den Rechten des Dritten kollidiert.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:

Einspruchseinlegung: Ein Dritter, der der Ansicht ist, dass die angemeldete Marke mit seinen Rechten kollidiert, kann innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Anmeldung der Marke beim EUIPO Einspruch erheben.

Vorverfahren: Nach der Einspruchseinlegung wird der Anmelder der Marke über den Einspruch informiert und erhält die Gelegenheit, darauf zu reagieren. Der Einspruchswerber erhält ebenfalls eine Kopie der Antwort des Anmelders.

Beweisverfahren: Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine Einigung zu erzielen, kann das EUIPO ein Beweisverfahren einleiten. Dieses Verfahren ermöglicht es den Parteien, Beweismittel vorzulegen und Zeugen zu benennen.

Entscheidung: Nach Abschluss des Beweisverfahrens wird eine Entscheidung getroffen. Die Entscheidung kann den Einspruch vollständig oder teilweise zulassen oder ablehnen. Wenn der Einspruch zugelassen wird, wird die Marke nicht registriert. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, wird die Marke registriert.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren beim EUIPO in der Regel schriftlich geführt wird. Die Parteien können jedoch auch Anträge auf mündliche Verhandlung stellen, wenn sie dies für notwendig erachten. Allerdings haben mündliche Verhandlungen vor dem EUIPO noch immer Selteheitswert.

Wer trägt die Kosten im Widerspruchsverfahren?

Nach Abschluss des Widerpruchsverfahrens setzt das EUIPO auch die Kostenerstattung fest. Die unterliegende Partei hat die Amtsgebühren und die Anwaltskosten der Gegenseite (höchstens 300 EUR) zu tragen.

 

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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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