Widerspruch gegen eine Marke in Hong Kong

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Hong Kong beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3356

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Überblick über unsere Dienstleistungen und das Widerspruchsverfahren in Hongkong

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Hongkong. Sollten Sie feststellen, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke beeinträchtigt werden, ist es wichtig, schnell zu handeln und einen Widerspruch einzureichen, um Ihre Interessen zu wahren.

Details zum Widerspruchsverfahren:

  • Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden. Eine fristgerechte Einreichung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche berücksichtigt werden.
  • Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen gehören Verwechslungsgefahr mit Ihrer bestehenden Marke, nachweisbare Vorbenutzung Ihrer Marke und die Feststellung, dass die eingetragene Marke nicht die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz erfüllt.
  • Verfahrensdauer: Die Bearbeitungszeit des Widerspruchsverfahrens kann je nach Komplexität des Falls und den Reaktionszeiten des Markenamts mehrere Monate betragen. Wir halten Sie über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden.

Unsere Dienstleistungen:

  • Erfolgseinschätzung: Wir führen eine detaillierte Analyse der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs durch und geben Ihnen gezielte Empfehlungen, um Ihre Position zu stärken.
  • Dokumentation erstellen: Unser Team bereitet alle notwendigen Dokumente vor, einschließlich der Widerspruchsschrift und unterstützender Beweise, und formuliert Ihre Argumente präzise und überzeugend.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt und vertreten Ihre Interessen während des Verfahrens, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird.

Kostenlose Erstberatung

Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre Situation einzuschätzen. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, und wir stellen sicher, dass Sie alle Informationen erhalten, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen.

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Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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