Widerspruch gegen eine Marke in Großbritannien
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Großbritannien beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3391
Umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken in Großbritannien
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Hilfe im Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen in Großbritannien. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:
- Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim britischen Markenamt (UKIPO) eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Typische Gründe sind Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Geschwindigkeit des UKIPO.
Unsere Dienstleistungen im Detail:
- Erfolgseinschätzung: Wir prüfen die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und beraten Sie zu den besten Vorgehensweisen.
- Dokumentenerstellung: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und formulieren Ihre Argumente präzise und überzeugend.
- Vertretung im Verfahren: Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit dem UKIPO und halten Sie über den Fortschritt informiert.
Unverbindliche Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da.