Widerspruch gegen eine Marke im Iran

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke im Iran beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

SKU
3426

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Kompetente Unterstützung im Markenwiderspruchsverfahren im Iran

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken im Iran. Falls Sie befürchten, dass die Anmeldung einer neuen Marke Ihre bestehenden Markenrechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Markenrechte zu verteidigen und Ihre geschäftlichen Interessen zu wahren.

Fristen für die Einreichung eines Markenwiderspruchs im Iran

Im Iran muss der Widerspruch innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der betroffenen Marke im Markenregister eingereicht werden. Eine verspätete Einreichung wird grundsätzlich nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es entscheidend, schnell zu handeln und den Widerspruch fristgerecht einzureichen.

Gründe für einen Markenwiderspruch im Iran

Es gibt mehrere Gründe, die einen Widerspruch gegen die Registrierung einer Marke im Iran rechtfertigen können. Zu den häufigsten gehören:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke zu ähnlich ist und zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte, insbesondere bei ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Anmeldung der neuen Marke verwendet haben, können Sie sich auf Ihre priorisierte Nutzung berufen, um Ihre Markenrechte zu verteidigen.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidbar oder zu allgemein ist, kann als nicht schutzfähig angesehen werden.

Ablauf des Markenwiderspruchsverfahrens im Iran

Das Widerspruchsverfahren im Iran besteht aus mehreren Schritten. Nachdem der Widerspruch eingereicht wurde, hat der Antragsteller die Möglichkeit, auf Ihre Argumente zu reagieren. Das gesamte Verfahren kann je nach Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des iranischen Patentamts mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Unsere Dienstleistungen im Widerspruchsverfahren

  • Analyse der Erfolgsaussichten und maßgeschneiderte Strategie: Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und entwickeln eine individuelle Strategie, um Ihre Markenrechte zu schützen und durchzusetzen.
  • Erstellung und fristgerechte Einreichung von Dokumenten: Wir übernehmen die vollständige Erstellung und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, um Ihre Argumente klar und überzeugend darzulegen.
  • Individuelle rechtliche Beratung: Unsere Experten bieten Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Beratung, die speziell auf die Durchsetzung Ihrer Markenrechte ausgerichtet ist.
  • Vollständige Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen iranischen Behörden und stellen sicher, dass alle erforderlichen Einreichungen korrekt und fristgerecht erfolgen.

Unverbindliche Erstbewertung Ihrer rechtlichen Situation

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstbewertung Ihrer rechtlichen Situation an. Diese ermöglicht es uns, Ihre Optionen zu prüfen und Ihnen fundierte Empfehlungen für die nächsten Schritte zu geben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vertraulich.

Für weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte