Widerspruch gegen eine Marke in Sri Lanka
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Sri Lanka beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3373
Überblick über unsere Dienstleistungen und das Verfahren zur Einlegung von Widersprüchen in Sri Lanka
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Sri Lanka. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Wesentliche Informationen zum Widerspruchsverfahren:
- Frist für die Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke eingereicht werden.
- Häufige Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Unterscheidungskraft.
- Verfahrensdauer: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Angebote:
- Bewertung der Erfolgschancen: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Erstellung der notwendigen Dokumente: Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und formulieren Ihre Argumente klar.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Unverbindliche Erstberatung
Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.