Widerspruch gegen eine Marke in Seychellen

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Seychellen beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3340

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in den Seychellen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in den Seychellen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Widerspruchsverfahren im Detail:

Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.

Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die jüngere Marke Ihrer bestehenden Marke ähnelt.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke genutzt haben.
  • Mangelnde Schutzfähigkeit: Wenn die neue Marke die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz nicht erfüllt.

Reaktion auf Anforderungen: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, die benötigten Stellungnahmen zu formulieren und einzureichen.

Verfahrensdauer: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionsgeschwindigkeit des Markenamts.

Unsere Dienstleistungen:

  • Erfolgschancen bewerten: Wir führen eine gründliche Analyse durch, um die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs zu bestimmen und bieten Ihnen umfassende Beratung zu den nächsten Schritten.
  • Dokumentation erstellen: Wir bereiten die erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.

Kostenlose Erstberatung

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte