Widerspruch gegen eine Marke in Argentinien

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Argentinien beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3471

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Rechtsberatung im Widerspruchsverfahren für Marken in Argentinien

Unsere Kanzlei bietet Ihnen fachkundige Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Argentinien. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Markenrechte durch die Registrierung einer neuen Marke gefährdet sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, um Ihre Interessen effektiv zu verteidigen.

Fristen zur Einreichung eines Widerspruchs

In Argentinien muss der Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der angefochtenen Marke beim Instituto Nacional de la Propiedad Industrial (INPI) eingereicht werden. Es ist entscheidend, diese Frist einzuhalten, um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch berücksichtigt wird.

Typische Gründe für einen Widerspruch

Die gängigsten Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen können, sind:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke ähnlich ist und dies zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte.
  • Vorbenutzung: Sollten Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke genutzt haben, können Sie auf Ihre priorisierte Nutzung hinweisen.
  • Mangelnde Unterscheidungskraft: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidungsfähig ist oder allgemein gehalten wird, kann als nicht schutzfähig eingestuft werden.

Ablauf und Dauer des Verfahrens

Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falles und der Bearbeitungszeit des INPI. Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens regelmäßig über alle relevanten Entwicklungen informieren.

Unsere Dienstleistungen zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte

  • Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und geben Ihnen gezielte Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Position.
  • Dokumentation: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Individuelle Rechtsberatung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem INPI und informieren Sie über den Fortschritt Ihres Antrags.

Unverbindliche Erstberatung zur Klärung Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an, in der wir Ihre Situation gründlich analysieren und Ihnen Empfehlungen für die nächsten Schritte geben. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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