Widerspruch gegen eine Marke in Neuseeland

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Neuseeland beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3441

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Professionelle Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken in Neuseeland

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite, wenn es darum geht, Widerspruch gegen die Eintragung von Marken in Neuseeland einzulegen. Sollten Sie feststellen, dass Ihre Markenrechte durch die Eintragung einer neuen Marke gefährdet sind, können Sie aktiv handeln, um Ihre Interessen zu schützen.

Einreichungsfristen für Widersprüche

In Neuseeland ist es erforderlich, dass der Widerspruch innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der angefochtenen Marke beim Intellectual Property Office of New Zealand (IPONZ) eingereicht wird. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch berücksichtigt wird.

Mögliche Gründe für einen Widerspruch

Es gibt verschiedene häufige Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen können:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke ähnelt, könnte dies zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Registrierung der neuen Marke verwendet haben, können Sie sich auf diese priorisierte Nutzung berufen.
  • Unzureichende Unterscheidungsfähigkeit: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidungsfähig ist oder allgemeine Begriffe verwendet, kann als nicht schutzfähig angesehen werden.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens

Der gesamte Widerspruchsprozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des IPONZ. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Unser Leistungsspektrum zum Schutz Ihrer Markenrechte

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten: Wir führen eine umfassende Analyse der Erfolgschancen Ihres Widerspruchs durch und geben strategische Empfehlungen zur Stärkung Ihrer Position.
  • Erstellung aller erforderlichen Unterlagen: Wir kümmern uns um die Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Individuelle Rechtsberatung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem IPONZ und halten Sie über den Fortschritt Ihres Antrags informiert.

Kostenlose Erstbewertung zur Analyse Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstbewertung an, in der wir Ihre Situation eingehend analysieren und Ihnen wertvolle Empfehlungen für die nächsten Schritte geben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vertraulich.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
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