Widerspruch gegen eine Marke in den Vereinigten Arabischen Emirate

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in den Vereinigten Arabischen Emirate beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3439

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Professionelle Unterstützung im Markenwiderspruchsverfahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Anmeldung einer neuen Marke Ihre bestehenden Markenrechte verletzt, können Sie Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen.

Fristen für die Einreichung eines Markenwiderspruchs in den Vereinigten Arabischen Emiraten

In den VAE muss der Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der betroffenen Marke im Markenregister der VAE eingereicht werden. Ein verspäteter Widerspruch wird nicht berücksichtigt, daher ist es wichtig, schnell zu handeln und die Frist einzuhalten, um Ihre Rechte zu wahren.

Häufige Gründe für einen Markenwiderspruch in den VAE

Es gibt verschiedene Gründe, die einen Widerspruch gegen die Registrierung einer Marke in den VAE rechtfertigen können. Zu den häufigsten zählen:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke zu ähnlich ist und zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte, insbesondere bei ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Anmeldung der neuen Marke in den VAE verwendet haben, können Sie Ihre priorisierte Nutzung geltend machen.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidbar oder zu allgemein ist, kann als nicht schutzfähig angesehen werden.

Ablauf des Markenwiderspruchsverfahrens in den VAE

Das Widerspruchsverfahren in den VAE umfasst mehrere Schritte. Nach der Einreichung des Widerspruchs erhält der Antragsteller die Möglichkeit, auf Ihre Argumente zu reagieren. Der gesamte Prozess kann je nach Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des VAE Markenamts mehrere Monate dauern. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Unsere Dienstleistungen im Markenwiderspruchsverfahren in den VAE

  • Erfolgsaussichten und Strategie: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte in den VAE.
  • Erstellung und fristgerechte Einreichung von Dokumenten: Wir kümmern uns um die vollständige Erstellung und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, um Ihre Argumente klar und überzeugend darzulegen.
  • Individuelle rechtliche Beratung: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Beratung, die speziell auf Ihre Markenrechte und deren Schutz ausgerichtet ist.
  • Vollständige Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden in den VAE und stellen sicher, dass alle Einreichungen korrekt und fristgerecht erfolgen.

Kostenfreie Erstbewertung Ihrer rechtlichen Situation

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstbewertung Ihrer rechtlichen Lage an. Auf dieser Basis können wir Ihre Optionen prüfen und Ihnen fundierte Empfehlungen für die nächsten Schritte geben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage mit höchster Vertraulichkeit.

Sollten Sie Unterstützung in anderen Ländern benötigen oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte