Widerspruch gegen eine Marke in Nepal
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Nepal beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3368
Ein Überblick über unsere Dienstleistungen und das Widerspruchsverfahren in Nepal
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Nepal. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:
- Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Schutzfähigkeit.
- Dauer des Verfahrens: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Unverbindliche Erstberatung
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.