Widerspruch gegen eine Marke in Burundi

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Burundi beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3320

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Burundi

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Burundi. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Widerspruchsverfahren im Detail:

Einlegung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt in Burundi eingereicht werden.

Widerspruchsgründe: Zu den häufigsten Gründen für einen Widerspruch zählen:

  • Ähnlichkeit: Die jüngere Marke könnte mit Ihrer bestehenden Marke verwechslungsfähig sein.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke vor der Eintragung der jüngeren Marke bereits genutzt haben.
  • Schutzfähigkeit: Wenn die jüngere Marke nicht die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz erfüllt, wie etwa aufgrund von Beschreibungen oder fehlender Unterscheidungskraft.

Reaktion auf Einwände: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, erforderliche Stellungnahmen zu formulieren und einzureichen.

Dauer des Verfahrens: Das Widerspruchsverfahren kann in der Regel zwischen 4 und 12 Monaten dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit des Markenamts.

Wichtige Fristen:

  • Widerspruchseinreichung: 60 Tage nach Veröffentlichung.
  • Berufung: Bei einer Ablehnung des Widerspruchs haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Berufung einzulegen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.
  • Erstellung des Widerspruchs: Wir fertigen das erforderliche Dokument und formulieren Ihre Argumente klar und präzise.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert.
    Kostenlose Erstberatung

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und es entstehen keine Kosten.

Wenn Sie Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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