Anmeldung Design Bolivien

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Eintragung als Design Patent in Bolivien beauftragen. Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.
1.300,00 EUR
SKU
2035
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)10
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Design der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung:
  

Maximal 10 Zeichen

1.300,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung in Bolivien

Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Voraussetzungen für den Schutz sind das Vorliegender der Neuheit und der Eigenart des geschützen Erzeugnisses. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird durch die Eintragung in das Register regelmässig vermutet und erst in einem Verletzungsprozess überprüft. Fehler die bei der Abnmeldung gemacht werden können daher in aller Regel später nicht mehr geheilt werden. Es daher die Anmeldung durch einen Spezialisten vornehmen zu lassen.

Für die Anmeldung sollten Sie bereithalten:

  • bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Musters aus allen Himmelsrichtungen vor neutralem (weißen) Hintergrund zeigen,
  • Kontaktdaten des Auftraggebers,
  • Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
  • den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
  • eine Beschreibung des Musters sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaft aufweist (nicht zwingend erforderlich).

Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:

  • Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
  • Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
  • Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
  • Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
  • Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
  • Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
  • Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eine saktuellen Registerauszuges.
  • Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes

Regelmäßig ist nicht mit einer Rüge des Amtes zu rechnen, insbesondere wenn die Hinweise, die wir vor der Einreichung der Anmeldung erteilen, beachtet werden. Die Beantwortung von Rügen des Amtes, die insbesondere von Ihnen gestellten Zeichnungen und/oder Bilder betreffen können, sind gsondert zu vergüten. Sollte es in Einzelfällen zu solchen Rügen kommen, werden wir daher nur tätig, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

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