Anmeldung Design Iran
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglich | Ja |
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Schutzdauer (Jahre) | 5 |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Geschmacksmusteranmeldung in Iran
Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Iran beauftragen. Wir melden für Sie ein eingetragenes Design in Iran an. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren bis zur Eintragung.
Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt.
Ein eingetragene Design verleiht Ihnen in Iran das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist in Iran die Eintragung in ein amtliches Register erforderlich. Mit der Eintragung in das Designregister erhalten sie das passende Schutzrecht für die Form und das Produktdesign Ihres Erzeugnisses - das eingetragene Design. Es schützt die Farb- und Formgebung des im Register abgebildeten Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse. Der Schutz umfasst das Design von dreidimensionaler Gegenständen - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug – ebenso wie das Design zweidimensionaler Gegenstände - wie Stoffe, Tapeten. Selbst Logos Grafiken oder Icons kann man zum Designschutz anmelden.
Mit dem in Iran eingetragene Design können Sie es anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch in Iran zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des eingetragene Design erstreckt sich wie beim Geschmacksmuster nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Iran beträgt 15 Jahre.
Der Designschutz in Iran erfordert eine Eintragung in ein amtliches Register. Der Schutz beginnt im Falle der Eintragung in das amtliche Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Er kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen. Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag (oder der beanspruchten Priorität). Der Schutz kann dann bis zu zweimal alle 5 Jahre erneuert werden.
Während des Eintragungsverfahrens sind Widersprüche durch Dritte möglich.
Das eingetragene Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Voraussetzungen für den Schutz sind das Vorliegender der Neuheit und der Eigenart des geschützen Erzeugnisses. Weder das Amt noch wir prüfen diese Schutzvoraussetzungen. Nach der Eintragung hat jedermann das Recht das Design im Wege eines Nichtigkeitsantrages aus dem Register löschen zu lassen, wenn er die fehlende Neuheit und Eigenart am Anmeldetag belegen kann. Öffentliche Zugänglichmachungen die auf den Entwerfers des Designs zurückgehen und in den ersten 12 Monaten vor dem Anmeldetag erfolgten geltend dabei als nicht neuheitsschädlich.
Ein eingetragenes Design kann mit mehreren Ansichten dargestellt werden.
Mehrere Designs können in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden. Vorausgesetzt die Locarno-Klasse ist für diese Designs identisch, dann können Sie so die Amtsgebühren pro Design reduzieren.
Für die Anmeldung sollten Sie bereithalten:
- Titel des Designs;
- 1 Ansicht, Fotografie oder Zeichnung, die nur das zu schützende Design aus allen Himmelsrichtungen vor neutralem Hintergrund zeigt, es ist ratsam sein alle Perspektiven zu zeigen, denn Schutz wird nur für das gewährt, was aus den Ansichten ersichtlich ist,
- Kontaktdaten des Auftraggebers,
- Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
- den Namen und die Adresse des/der Entwerfer des Erzeugnisses
- eine Beschreibung des Musters sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist (nicht zwingend erforderlich),
- eine beglaubigte Abschrift der Prioritätsunterlage n), wenn ein vor der Anmeldung lioegder Schutzbeginn beansprucht werden soll,
- eine Vollmacht, von dem einzutragenden Inhaber des Designrechts, notariell beglaubigt und dann durch das iranische Konsulat legalisiert.
Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:
- Prüfung der mit dem Auftrag eingereichten Unterlagen
- Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
- Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
- Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
- Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
- Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
- Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
- Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
- Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
- Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes
Regelmäßig ist nicht mit einer Rüge des Amtes zu rechnen, insbesondere wenn die Hinweise, die wir vor der Einreichung der Anmeldung erteilen, beachtet werden. Die Beantwortung von Rügen des Amtes, die insbesondere von Ihnen gestellten Zeichnungen und/oder Bilder betreffen können, sind gesondert zu vergüten. Sollte es in Einzelfällen zu solchen Rügen kommen, werden wir daher nur tätig, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
- Anmeldung Design EU750,00 EUR
- Anmeldung Design Schweiz650,00 EUR
- Anmeldung Design Österreich550,00 EUR