Anmeldung Design Anguilla

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Anguilla beauftragen. Wir melden ein eingetragenes Design für Sie in Anguilla an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.
1.450,00 EUR
SKU
1996
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Muster der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung
  

Maximal 10 Zeichen

1.450,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung in Anguilla

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Anguilla beauftragen. Wir melden für Sie ein eingetragenes Design in Anguilla an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt. Wir schützen ihr Design und melden für Sie ein eingetragenes Design in Anguilla an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.

Ein eingetragene Design verleiht Ihnen in Anguilla das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist in Anguilla die Eintragung in ein amtliches Register erforderlich. Mit der Eintragung in das nationale Designregister erhalten sie das passende Schutzrecht.

Mit dem in Anguilla eingetragene Design können Sie es dann anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch in Anguilla zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des eingetragene Design erstreckt sich nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Anguilla beträgt höchstens 15 Jahre.

Der Schutz beginnt im Falle der Eintragung in das amtliche Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Er kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen. Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag (oder der beanspruchten Priorität). Der Schutz kann dann zweimal um 5 Jahre erneuert werden.

Das eingetragene Design setzt Neuheit des Designs voraus. Aber weder das Amt noch wir prüfen diese Schutzvoraussetzungen im Anmeldeverfahren. Nach der Eintragung hat jedermann das Recht das Design im Wege eines Nichtigkeitsantrages aus dem Register löschen zu lassen, wenn er die fehlende Neuheit am Anmeldetag belegen kann. Öffentliche Zugänglichmachungen die auf den Entwerfers des Designs zurückgehen und in den ersten 12 Monaten vor dem Anmeldetag erfolgten geltend dabei als nicht neuheitsschädlich.

Für die Anmeldung des Designs in Anguilla sollten Sie bereithalten:

  • Ansichten, Fotografien oder Zeichnungen, die nur das zu schützende Design am Besten aus jeder Himmelsrichtung einmal vor neutralem Hintergrund zeigen, es ist ratsam alle Perspektiven zu zeigen, denn Schutz wird nur für das gewährt, was aus den Ansichten ersichtlich ist,
  • Kontaktdaten des Auftraggebers,
  • Kontaktdaten des einzutragenden Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
  • aktueller Handelsregisterauzszug falls der einzutragenden Inhabers eine juristische Person ist
  • den Namen und vollständige Adresse des/der Entwerfer des Designs
  • eine kurze Beschreibung des Designs sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist, z.B beweglich ist (nicht zwingend erforderlich).

Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:

  • Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
  • Hinweis auf erforderliche Beglaubigungen von Unterlagen und Einholung derselben, dafür anfallende Mehrkosten/Fremdaufwand sind gesondert zu vergüten;
  • Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
  • Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
  • Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
  • Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
  • Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
  • Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
  • Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes

 

Das Angebot umfasst nicht Kosten für Dienstleistungen in Bezug auf Widerspruchsverfahren und Amtsrügen.

 

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