Anmeldung Design ARIPO
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglich | Ja |
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Schutzdauer (Jahre) | 1 |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Geschmacksmusteranmeldung in der ARIPO
Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in der ARIPO beauftragen. Wir melden für Sie ein eingetragenes Design an. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.
Bei der ARIPO handelt es sich um die Afrikan Regional Intellectual Property Organization. Es sind zurzeit 19 Staaten Mitglied bei der ARIPO:
Botswana, Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Malawi, Mozambique, Namibia, Sierra Leone, Liberia, Ruanda, São Tomé and Príncipe, Somalia, Sudan, Swaziland, Tanzania, Uganda, Zambia, Zimbabwe.
Eine Kooperation besteht zudem zurzeit mit 12 Staaten: Angola, Algerien, Burundi, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Libya, Mauritius, Nigeria, Seychellen, Südafrika and Tunesien. Die ARIPO bietet unter anderem Designschutz im Staatsgebiet der Mitgliedsstaaten über eingetragene Designrechte an.
Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt.
Grundlagen: Ein Design in der ARIPO anmelden
I. Benötigte Dokumente
- Bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Muster aus allen Perspektiven vor neutralem Hintergrund zeigen
- die Angabe in welchen der Länder sie Schutz möchten, das Botswana, Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Malawi, Mozambique, Namibia, Sierra Leone, Liberia, Ruanda, São Tomé and Príncipe, Somalia, Sudan, Swaziland, Tanzania, Uganda, Zambia, Zimbabwe
- Kontaktdaten des Auftraggebers
- Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit
- Ein aktueller Handelsregisterauszug, falls der einzutragenden Inhaber eine juristische Person ist
- den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
- ggf. eine Beschreibung des Musters sofern dieses aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist
II. Klassifikation
- eigene Klassifikation, ähnlich der Locarno-Klassifikation
III. Anmeldeverfahren
- Es findet keine Prüfung über Neuheit und Eigenart statt
- Ein beschleunigtes Verfahren ist möglich
IV. Umfang des Schutzes
- Alleiniges Recht zur Nutzung
- Unerlaubtes Anbieten, Herstellen, Veräußern und Besitzen von geschützten Designs kann geahndet werden
- Farb- und Formgebung werden geschützt
- Dreidimensionale und zweidimensionale Designs werden geschützt
- Häufig ist auch ein gleicher Gesamteindruck mitgeschützt
V. Widerspruchsverfahren
- Nach der Eintragung kann ein Nichtigkeitsantrag wegen fehlender Neuheit oder fehlender Eigenart zur Löschung des Designs gestellt werden
VI. Schutzdauer
- Ein Jahr gerechnet vom Datum der Anmeldung
- Bei Inanspruchnahme eines beschleunigten Verfahrens wird ab 6 Monate vor dem Anmeldedatum gerechnet
VII. Verlängerung der Schutzdauer
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr möglich
- Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre
VIII. Unsere Leistungen
- Prüfung der mit dem Auftrag eingereichten Unterlagen
- Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggf. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
- Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
- Mitteilung über die Möglichkeit der Anmeldebestätigung des Amtes
- Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
- Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
- Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R. in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
- Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
- Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Musterschutzes
- Anmeldung Design Österreich550,00 EUR
- Anmeldung Design Schweiz650,00 EUR
- Anmeldung Design EU750,00 EUR