Anmeldung Design Saint Lucia
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglich | Ja |
---|---|
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Geschmacksmusteranmeldung in Saint Lucia
Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Saint Lucia beauftragen. Wir melden dafür ein eingetragenes Design in Großbritannien an. Das Schutzgebiet eines Designrechts in Großbritannien umfasst automatisch auch St.Lucia. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.
Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt. Wir schützen ihr Design und melden für Sie ein eingetragenes Design in Großbritannien an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.
Ein eingetragene Design verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist für Saint Lucia die Eintragung des Designs in das amtliches Register in in Großbritannien erforderlich. Mit der Eintragung in das englische Designregister erhalten Sie automatisch das passende Schutzrecht. Das Schutzgebiet umfasst automatisch St.Lucia und auch noch Saint Helena and dependencies, Saint Kitts and Nevis, Saint Vincent, Seychelles, Sierra Leone, Swaziland.
Mit dem eingetragene Design können Sie es dann anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch im Schutzgebiet zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des eingetragene Design erstreckt sich wie beim Geschmacksmuster nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.
Die maximale Schutzdauer des Designschutz beträgt 25 Jahre.
Der Schutz beginnt im Falle der Eintragung in das amtliche Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Er kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen. Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag (oder der beanspruchten Priorität). Der Schutz kann dann um 5 Jahre erneuert werden.
Das eingetragene Design setzt Neuheit und Eigenart des Designs voraus. Aber weder das Amt noch wir prüfen diese Schutzvoraussetzungen im Anmeldeverfahren. Nach der Eintragung hat jedermann das Recht das Design im Wege eines Nichtigkeitsantrages aus dem Register löschen zu lassen, wenn er die fehlende Neuheit und Eigenart am Anmeldetag belegen kann. Öffentliche Zugänglichmachungen die auf den Entwerfers des Designs zurückgehen und in den ersten 12 Monaten vor dem Anmeldetag erfolgten geltend dabei als nicht neuheitsschädlich.
Das Recht, die Eintragung eines gewerblichen Designs anzumelden gehört dem Entwerfer. Haben zwei oder mehrere Personen das Design gemeinsam erschaffen, steht das Rcht ihnen gemeinsam zu. Wird ein gewerbliches Design aber in der Ausführung eines Arbeitsvertrages geschaffen, dann steht das Recht zur Anmeldung des Designs dem Arbeitgeber zu, wenn nicht etas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Während des Eintragungsverfahrens sind Widersprüche durch Dritte nicht möglich.
Ein eingetragenes Design kann mit mehreren Ansichten dargestellt werden.
Mehrere Designs können in einer Sammelanmeldungen zusammengefasst werden. Vorausgesetzt die Locarno-Klasse ist für diese Designs identisch, dann können Sie so die Amtsgebühren pro Design reduzieren.
Für die Anmeldung des Designs sollten Sie bereithalten:
- Ansichten, Fotografien oder Zeichnungen, die nur das zu schützende Design am Besten aus jeder Himmelsrichtung einmal vor neutralem Hintergrund zeigen, es ist ratsam alle Perspektiven zu zeigen, denn Schutz wird nur für das gewährt, was aus den Ansichten ersichtlich ist,
- Kontaktdaten des Auftraggebers,
- Kontaktdaten des einzutragenden Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
- aktueller Handelsregisterauzszug falls der einzutragenden Inhabers eine juristische Person ist
- den Namen und vollständige Adresse des/der Entwerfer des Designs
- eine kurze Beschreibung des Designs sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist, z.B beweglich ist (nicht zwingend erforderlich).
Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:
- Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
- Hinweis auf erforderliche Beglaubigungen von Unterlagen und Einholung derselben, dafür anfallende Mehrkosten/Fremdaufwand sind gesondert zu vergüten;
- Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
- Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
- Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
- Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
- Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
- Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
- Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
- Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
- Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes
- Anmeldung Design EU750,00 EUR
- Anmeldung Design Schweiz650,00 EUR
- Anmeldung Design Österreich550,00 EUR