PCT Patentanmeldung

Hier können Sie uns mit einer PCT-Patentanmeldung über die WIPO beauftragen. Wir bereiten die PCT-Patentanmeldung (basierend auf einer separaten nationalen Patentanmeldung) vor, reichen die Anmeldung ein und verfolgen das Patent für Sie bis zur Erteilung gegen eine Pauschalgebühr. Die Pauschalgebühr deckt die Anwalts- und Amtsgebühren für die Einreichung der Anmeldung, die Analyse des Recherchenberichts (Kapitel I), die Beantwortung von Bescheiden des Amtes (fakultativ: einschliesslich der Antworten auf den internationalen Recherchenbericht und sonstiger schriftlicher Stellungnahmen, Kapitel II) sowie für die Erteilung des Patents. Die nationalen Phasen sind Gegenstand einer gesonderten Anordnung.
6.900,00 EUR
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3690
Mehr Informationen
Anzahl beinhalteter Patentansprüche10
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)6
Patent- und MarkenamtWIPO
Schutzdauer (Jahre)10
Amtsgebührenincluded
6.900,00 EUR

Bedingungen und Konditionen

Die oben genannten Preise beinhalten:

  • die Einreichung einer PCT-Anmeldung, in der Regel vor dem EPA;
    • alle amtlichen Gebühren;
    • Kopien, Kurierdienst, etc. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
    • zu Kapitel I: Analyse des internationalen Recherchenberichts;
    • zu Kapitel II: Antworten auf den internationalen Recherchenbericht und jede andere schriftliche Stellungnahme (in der Regel zwei Antworten).
  • In den oben genannten Preisen sind nicht inbegriffen:
    • die formelle Korrektur von Zeichnungen, falls dagegen Einwände erhoben werden;
    • zusätzliche Gebühren im Falle eines Mangels an Einheitlichkeit der Erfindung;
    • Teilanmeldungen;
    • Beschwerdeverfahren bezüglich der Einheitlichkeit der Erfindung;
    • Übersetzungskosten, falls sie anfallen;

Verfahren

Nach Erhalt Ihrer Instruktionen sichten wir die Beschreibung der Erfindung und setzen uns zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um die Details zu klären. Es ist auch möglich, einen Termin zur Präsentation Ihrer Erfindung in unserem Büro zu vereinbaren.

Häufig benötigen wir weitere Informationen, die Sie uns per E-Mail zusenden können. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben entwerfen wir eine Patentanmeldung mit den Patentansprüchen, die wir Ihnen zur Einsicht und Genehmigung zusenden.

Nach Ihrer Zustimmung reichen wir die Patentanmeldung beim zuständigen Patentamt ein. Nach unserem Prüfungsantrag und der Zahlung der Prüfungsgebühr prüft das Patentamt, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist. Erlässt das Patentamt einen Bescheid, so wiederholen wir den Bescheid und verfassen eine Erwiderung.

Das Patent wird nach etwa drei Jahren erteilt. Wir senden Ihnen das Zertifikat zu und informieren Sie rechtzeitig über eventuell anstehende Fristen, insbesondere über die Fristen für die Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren.

Was ist eine PCT-Patentanmeldung?
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) unterstützt Anmelderinnen und Anmelder bei der Suche nach internationalem Patentschutz für ihre Erfindungen, hilft den Patentämtern bei ihren Entscheidungen über die Patenterteilung und erleichtert der Öffentlichkeit den Zugang zu einer Fülle von technischen Informationen über diese Erfindungen. Durch die Einreichung einer internationalen Patentanmeldung nach dem PCT können Anmelder gleichzeitig in einer sehr grossen Anzahl von Ländern Schutz für eine Erfindung beantragen.

Das PCT-Verfahren besteht aus zwei Hauptphasen. Es beginnt mit der Einreichung einer internationalen Anmeldung und endet (im Falle eines günstigen Ausgangs für den Anmelder) mit der Erteilung einer Reihe von nationalen und/oder regionalen Patenten: daher die Begriffe "internationale Phase" und "nationale Phase".

Die internationale Phase besteht aus fünf Phasen. Die ersten drei erfolgen automatisch für alle internationalen Anmeldungen und die letzten beiden sind optional. Die ersten drei Schritte bestehen aus der Einreichung der internationalen Anmeldung durch den Anmelder und ihrer Bearbeitung durch das "Anmeldeamt", der Erstellung des internationalen Recherchenberichts und der schriftlichen Stellungnahme durch eine der "Internationalen Recherchenbehörden" und der Veröffentlichung der internationalen Anmeldung zusammen mit dem internationalen Recherchenbericht durch das Internationale Büro der WIPO. Der vierte Schritt umfasst die Erstellung einer ergänzenden internationalen Recherche, die von einer oder mehreren der Internationalen Recherchenbehörden (mit Ausnahme der Behörde, die die internationale Hauptrecherche durchgeführt hat) durchgeführt werden kann und zur Erstellung eines ergänzenden internationalen Recherchenberichts führt.

Der optionale fünfte Schritt umfasst die so genannte internationale vorläufige Prüfung und wird mit der Erstellung des internationalen vorläufigen Berichts über die Patentierbarkeit durch eine der "Internationalen vorläufigen Prüfungsbehörden" abgeschlossen. Der internationale vorläufige Bericht über die Patentierbarkeit analysiert Aspekte der allgemeinen Patentierbarkeit der Erfindung. Zusammen mit der veröffentlichten internationalen Anmeldung, dem internationalen Recherchenbericht und einem allfälligen ergänzenden internationalen Recherchenbericht wird der internationale vorläufige Bericht über die Patentierbarkeit den nationalen (oder regionalen) Ämtern übermittelt, denen der Anmelder auf der Grundlage seiner internationalen Anmeldung ein Patent erteilen möchte.

Nach Abschluss der internationalen Phase sind vor und in jedem der nationalen (oder regionalen) Ämter, die der Anmelder ihm auf der Grundlage seiner internationalen Anmeldung ein Patent erteilen möchte, weitere Schritte erforderlich. Insbesondere hat der Anmelder an diese Ämter die erforderlichen nationalen (oder regionalen) Gebühren zu entrichten, ihnen die erforderlichen Übersetzungen vorzulegen und gegebenenfalls einen Vertreter (Patentanwalt) zu bestellen. Es gibt Fristen, innerhalb derer diese Schritte unternommen werden müssen, wenn die Anmeldung in der nationalen Phase fortgeführt werden soll. Wenn die Schritte nicht innerhalb der geltenden Frist unternommen werden, kann die Wirkung der internationalen Anmeldung in jedem Staat, in dem die Frist nicht eingehalten wurde, enden. Die nationalen (oder regionalen) Ämter prüfen dann die Anmeldung und erteilen oder verweigern das nationale (oder regionale) Patent auf der Grundlage ihrer nationalen Gesetze.

Kosten der Patentanmeldung

Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus den Gebühren des Patentamtes und den Gebühren des Rechtsanwaltes zusammen. Unser Pauschalhonorar beinhaltet sowohl die Gebühren des Patentamtes als auch die Anwaltsgebühren. Die Pauschalgebühr umfasst die Anwalts- und Amtsgebühren für die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung, für die Beantwortung von Amtshandlungen und für die Erteilung des Patents.

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