Nationale Patentanmeldung

Hier können Sie uns mit nationalen Patentanmeldungen beauftragen. Wir erstellen eine Patentanmeldung mit Beschreibung sowie den Patentansprüchen, reichen die Anmeldung ein und verfolgen das Patent für Sie bis zur Erteilung gegen eine Pauschalgebühr. Die Pauschalgebühr deckt die Anwalts- und Amtsgebühren für das Verfassen und Einreichen der Anmeldung ab. Antworten auf wesentliche Amtshandlungen sind nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3684
Mehr Informationen
Anzahl beinhalteter Patentansprüche13
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)depending on country
Schutzdauer (Jahre)20
Amtsgebührenincluded
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Nach Erhalt Ihrer Instruktionen sichten wir die Beschreibung der Erfindung und setzen uns zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um die Details zu klären. Es ist auch möglich, einen Termin zur Präsentation Ihrer Erfindung in unserem Büro zu vereinbaren.

Häufig benötigen wir weitere Informationen, die Sie uns per E-Mail zusenden können. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben entwerfen wir eine Patentanmeldung mit den Patentansprüchen, die wir Ihnen zur Einsicht und Genehmigung zusenden.

Nach Ihrer Zustimmung reichen wir die Patentanmeldung beim zuständigen Patentamt ein. Nach unserem Prüfungsantrag und der Zahlung der Prüfungsgebühr prüft das Patentamt, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist. Erlässt das Patentamt einen Bescheid, so wiederholen wir den Bescheid und verfassen eine Erwiderung.

Das Patent wird nach etwa drei Jahren erteilt. Wir senden Ihnen das Zertifikat zu und informieren Sie rechtzeitig über eventuell anstehende Fristen, insbesondere über die Fristen für die Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren.

Was ist ein Patent?

Das Patent dient dem Schutz technischer Erfindungen. Der Inhaber eines Patents hat für die maximale Dauer von 20 Jahren ein beschränktes Benutzungsmonopol für die patentierte Erfindung. Erfindungen können sich sowohl auf Produkte als auch auf Verfahren beziehen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass ein "technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird".

Der Schutz von Gegenständen, wie z.B. Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe oder Arzneimittel, kann durch Produktansprüche geschützt werden.

Es gibt auch Verfahrensansprüche. Diese Ansprüche sind z.B. Verfahren für die Herstellung eines Produktes, Arbeitsmethoden oder die Verwendung eines Produktes für einen bestimmten Zweck. Kein Dritter darf das geschützte Verfahren in dem betreffenden Land anwenden. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers oder des Patentinhabers ist es Dritten untersagt, das patentierte Produkt herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen oder zu besitzen.

Kosten der Patentanmeldung

Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus den Gebühren des Patentamtes und den Gebühren des Rechtsanwaltes zusammen. Unser Pauschalhonorar beinhaltet sowohl die Gebühren des Patentamtes als auch die Anwaltsgebühren. Die Pauschalgebühr umfasst die Anwalts- und Amtsgebühren für die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung, für die Beantwortung von Amtshandlungen und für die Erteilung des Patents.

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