EP Patent Application

Hier können Sie uns mit EP-Patentanmeldungen beauftragen. Wir reichen eine EP-Patentanmeldung auf der Grundlage Ihrer bereits erstellten oder eingereichten nationalen Patentanmeldung ein und verfolgen das Patent für Sie bis zur Erteilung gegen eine Pauschalgebühr. Die Pauschale umfasst die Anwalts- und Amtsgebühren für die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung, für die Beantwortung von Amtshandlungen und für die Erteilung des Patents.
11.500,00 EUR
SKU
3687
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Anzahl beinhalteter Patentansprüche15
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)36-60
Patent- und MarkenamtEPO
Schutzdauer (Jahre)20
Kosten für zusätzlichen Patentanspruch400,00 EUR
Amtsgebührenincluded
11.500,00 EUR

Verfahren

Nach Erhalt Ihrer Instruktionen bereiten wir die EP-Patentanmeldung vor und setzen uns zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um die Details zu klären. Es ist auch möglich, einen Termin in unserem Büro zu vereinbaren, um Ihre Erfindung vorzustellen. Häufig benötigen wir weitere Informationen, die Sie uns per E-Mail zusenden können. Auf der Grundlage Ihrer Angaben und der nationalen Patentanmeldung bzw. des entsprechenden Entwurfs erstellen wir eine EP-Patentanmeldung, einschließlich der Patentansprüche, die wir Ihnen zur Einsicht und Genehmigung zusenden. Nach Ihrer Zustimmung reichen wir die Patentanmeldung beim zuständigen Patentamt ein. Mit der Anmeldung zur Prüfung und der Zahlung der Prüfungsgebühr prüft das EPA, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist. Wenn das EPA eine Amtshandlung ausstellt, werden wir die Amtshandlung wiederholen und eine Antwort verfassen. Das Patent wird nach etwa drei bis fünf Jahren erteilt. Es besteht aus zwei Hauptstufen. Die erste umfasst eine Formalitätsprüfung, die Erstellung des Recherchenberichts und die vorläufige Stellungnahme, ob die beanspruchte Erfindung und die Anmeldung den Anforderungen des EPÜ entsprechen. Die zweite betrifft die inhaltliche Prüfung. Wir senden Ihnen das Zertifikat zu und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Termine, insbesondere über die Fristen für die Zahlung der Wartungsgebühren.

Was ist ein EP-Patent?

Wenn Patentschutz in mehreren europäischen Ländern erreicht werden soll, sollte eine EP-Anmeldung in Betracht gezogen werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der benannten Länder. Schutz von Gegenständen, wie Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronischen Schaltungen, chemischen Substanzen oder Arzneimitteln, können durch Produktansprüche geschützt werden. Eine EP-Anmeldung ist in der Regel unter Kostengesichtspunkten sinnvoll, wenn Sie mehr als 4 bis 5 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens benennen wollen. Gegenüber nationalen Anmeldungen hat die EP-Patentanmeldung den Vorteil, dass sie zentral auf Patentierbarkeit geprüft wird. Das EPÜ hat ein einheitliches europäisches Verfahren für die Erteilung von Patenten auf der Grundlage einer einzigen Anmeldung eingeführt und ein einheitliches materielles Patentrecht geschaffen, um Erfindungen in den Vertragsstaaten leichter, kostengünstiger und stärker zu schützen.

Die Vertragsstaaten sind: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

In jedem Vertragsstaat, für den es erteilt wird, gewährt ein EP seinem Inhaber die gleichen Rechte wie bei einem in diesem Staat erteilten nationalen Patent. Handelt es sich bei dem Gegenstand um ein Verfahren, so wird der Schutz auf die unmittelbar durch dieses Verfahren gewonnenen Erzeugnisse ausgedehnt. Jeder Verstoß gegen ein EP wird durch nationales Recht geregelt. Eine veröffentlichte EP-Patentanmeldung bietet einen vorläufigen Schutz, der nicht geringer ist als der eines Vertragsstaates für eine veröffentlichte nationale Anmeldung und der zumindest das Recht auf eine angemessene Entschädigung im Falle einer unrechtmäßigen Verletzung beinhalten muss. Die Standardlaufzeit eines europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag. Unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Erneuerungsgebühren ordnungsgemäß bezahlt werden, bleiben die Patente für die maximale Laufzeit in Kraft.

Kosten der Patentanmeldung

Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus den Gebühren des Patentamtes und den Gebühren des Rechtsanwalts zusammen. Unsere Pauschale beinhaltet die Gebühren des Patentamtes sowie die Anwaltskosten. Die Pauschale umfasst die Anwalts- und Amtsgebühren für die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung, für die Beantwortung von Amtshandlungen und für die Erteilung des Patents.

Wie lange ist ein erteiltes Patent gültig?

Die maximale Laufzeit eines europäischen Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Das Patent kann früher erlöschen, wenn die jährlichen Jahresgebühren nicht bezahlt werden oder wenn das Patent vom Patentinhaber oder nach einem Einspruchsverfahren widerrufen wird. In bestimmten Fällen (Medizin- oder Pflanzenschutzmittelpatente) ist es möglich, die Schutzdauer zu verlängern.

Sollte ich eine nationale, EP- oder PCT-Anmeldung einreichen?

Das EP und die nationalen Patenterteilungsverfahren laufen parallel. Bei der Suche nach Patentschutz in einem oder mehreren EPÜ-Vertragsstaaten können Sie entweder das nationale Verfahren in jedem Staat oder den europäischen Weg wählen, der in allen Vertragsstaaten, die Sie in einem einzigen Verfahren benennen, Schutz gewährt. Wenn Sie Ihre Erfindung in einem bestimmten Land patentieren wollen, müssen Sie sich an das nationale Patentamt des betreffenden Landes wenden. Wenn Sie sich für ein EP-Patent entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen dem direkten europäischen Weg und dem Euro-PCT-Weg. Auf dem direkten europäischen Weg wird das gesamte Verfahren allein durch das EPÜ geregelt. Beim Euro-PCT-Verfahren unterliegt die erste Phase des Erteilungsverfahrens (die internationale Phase) dem PCT (Patent Cooperation Treaty), während die regionale Phase vor dem EPA als benanntes oder gewähltes Amt in erster Linie dem EPÜ unterliegt.

Kann ich die Priorität meiner nationalen Patentanmeldung bei der Einreichung einer EP-Anmeldung nutzen?

Wenn Sie oder Ihr Rechtsvorgänger in oder für einen Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (176 Staaten) oder ein Mitglied der Welthandelsorganisation (160 Staaten) ein Patent oder eine Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht haben, können Sie bei der Einreichung einer europäischen Patentanmeldung für dieselbe Erfindung Priorität beanspruchen. Sie sollten dies spätestens 12 Monate nach Einreichung der ersten Anmeldung tun. Wenn die frühere Anmeldung in oder für einen EPÜ-Vertragsstaat eingereicht wurde, können Sie diesen Staat auch in der europäischen Anmeldung benennen. Die frühere Anmeldung, deren Priorität Sie in Anspruch nehmen, kann auch eine europäische oder internationale (PCT-)Anmeldung sein.

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Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte