Kosten einer Patentanmeldung

Die Kosten für die Anmeldung eines Patents hängen von der Komplexität der Anmeldung ab und der territorialen Ausdehnung des Patents. Für eine deutsche Patentanmeldung von mittlerer Komplexität mit bis zu 10 Schutzansprüchen berechnen wir 4500 EUR, inklusive der Anwaltskosten für Anmeldung und Führung des Patenterteilungsverfahrens sowie der amtlichen Anmelde-, Recherche- und Erteilungsgebühr.

Im Durschnitt liegen die nationalen Anmelde- und Verfahrenskosten zwischen 5000 und 8000 EUR.

Eine Anmeldung das Patenterteilungsverfahren für ein EP Patent mit der Benennung einer umfangreichen Anzahl von europäischen Staaten kostet durchschnittlich zwischen 18.000 und 30.000 EUR.

Letztlich hängen die Kosten auch von der Komplexität der Anmeldung ab. Bei nationalen Anmeldungen in den Ländern Deutschland, China, USA sowie im EP und PCT Verfahren ist beispielsweise mit folgenden amtlichen Gebühren zu rechnen:

 

Land Anmeldegebühr Recherchegebühr Gebühr für Prüfungsantrag Erteilungsgebühr
Deutschland 40 EUR 300 EUR 350 EUR 0 EUR
China 950 Yuan 0 EUR 2500 Yuan 255 Yuan
USA * 280 USD 600 USD 720 USD 960 USD

 

(*) In den USA hängen die amtlichen Gebühren auch von der Größe des Unternehmens. Bei kleinen Unternehmen bzw. Einzelerfindern werden die Gebühren um 50% bzw. 75 % ermäßigt. 

EP Anmeldegebühr: 210 EUR

Benennungsgebühr: 580 EUR

Übermittlungsgebühr: 0 EUR

Recherchegebühr: 1285 EUR

Gebühr für Prüfungsantrag: 1805 EUR

Erteilungsgebühr: 915 EUR

Weitere Kosten: Validierungskosten (hängen von der Anzahl der Länder ab. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 1000 und 3000 EUR liegen)

PCT Anmeldegebühr: 1330 CHF

Benennungsgebühr: 0 CHF

Übermittlungsgebühr: 100 CHF

Recherchegebühr: hängt von den Gebühren, die in dem jeweiligen Land erhoben werden.

Gebühr für Prüfungsantrag: maximal 2000 CHF

Erteilungsgebühr: -CHF

Weitere Kosten: Validierungskosten (hängen von der Anzahl der Länder ab. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 1000 und 3000 EUR liegen).  

Ferner werden sogenannte Aufrechterhaltungsgebühren fällig. Die Gebühren werden jährlich fällig. Beim EP Patent sind die Aufrechterhaltungsgebühren nur bis zur Validierung zu zahlen. Dann werden die Aufrechterhaltungsgebühren der Staaten fällig, in die EP Anmeldung validiert wurde.

In der Regel fallen folgende Aufrechterhaltungsgebühren an:

Deutschland Erstes Jahr: 0 EUR Zweites Jahr: 0 EUR Drittes Jahr: 70 EUR Viertes Jahr: 70 EUR 5. bis 9. Jahr: 930 EUR 10. bis 20. Jahr: 12100 EUR

China Erstes Jahr: 900 YUAN Zweites Jahr: 900 YUAN Drittes Jahr: 900 YUAN Viertes Jahr: 1200 YUAN 5. bis 9. Jahr: 8400 YUAN 10. bis 20. Jahr: 70000 YUAN

USA In den USA hängen die Aufrechterhaltungsgebühren ebenfalls von der Größe des Unternehmens. Bei kleinen Unternehmen bzw. Einzelerfindern werden die Gebühren um 50% bzw. 75 % ermäßigt Erstes Jahr: 0 USD Zweites Jahr: 0 USD Drittes Jahr: 1600 USD Viertes Jahr: 0 USD 5. bis 9. Jahr: 3600 USD 10. bis 20. Jahr: 7400 USD EP Erstes Jahr: 0 EUR Zweites Jahr: 0 EUR Drittes Jahr: 465 EUR Viertes Jahr: 580 EUR 5. bis 9. Jahr: 5650 EUR 10. bis 20. Jahr: 17160 EUR

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte