Patentstrategien

Zum Patentschutz gibt es unterschiedliche Wege. Ein Patent kann national oder international geschützt werden. Es besteht die Möglichkeit ein Patent national anzumelden, als Europäische Patentanmeldung oder den internationalen Weg als sogenannte PCT Anmeldung einzuschlagen. Die Frage welchen Weg man wählt hängt im Wesentlichen von den wirtschaftlichen Interessen des betreffenden Anmelders ab. 1. Nationale Anmeldungen Nationale Anmeldungen sind dann zu favorisieren, wenn die Erfindung nur in einigen wenigen Ländern geschützt werden soll. Wenn mehrere Anmeldungen in unterschiedlichen europäischen Ländern durchgeführt werden, kann dies im Gegensatz zu einer zentral geprüften Europäischen Patentanmeldung den Nachteil haben, dass die nationalen Patent unterschiedliche enge bzw. breite Schutzbereiche aufweisen. Ein Vorteil der nationalen Anmeldungen ist, dass diese nicht zentral durch einen Einspruch wie beim Europäischen Patent angreifbar sind. 2. Europäische Patentanmeldung (sogenannte EP Anmeldung) Wenn in mehreren europäischen Ländern Patentschutz erlangt werden soll ist eine EP Anmeldung in Erwägung zu ziehen. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Anzahl der benannten Länder. Ab einer Anzahl von 7 benannten Ländern ist die Höhe der Gebühren gleichbleibend. Eine EP Anmeldung ist unter Kostengesichtspunkten in der Regel sinnvoll, wenn Sie mehr als 4 bis 5 Mitgliedsländer des Europäischen Patentübereinkommens benennen wollen. Zudem sind im Erteilungsverfahren des EP Patents die amtlichen Verfahrensgebühren gestaffelt. Der Anmelder kann nach jedem Verfahrensabschnitt entscheiden, ob er an der Erlangung des Patentschutzes weiterhin interessiert ist und die nächste Gebühr entrichten möchte. Gegenüber nationalen Anmeldungen hat die Europäische Patentanmeldung den Vorteil, dass sie zentral auf ihre Patentfähigkeit hin geprüft wird. 3. Patentanmeldung nach der Pariser Verbandsübereinkunft (sogenannte PCT Anmeldung) Wenn eine Anmeldung für eine Vielzahl von Ländern geplant ist, allerdings noch nicht feststeht, in welchen Ländern genau, so sollte eine PCT Anmeldung in Erwägung gezogen werden. Die Möglichkeit einer PCT Anmeldung beruht auf der Pariser Verbandseinkunft, die über 150 Mitgliedsstaaten hat. In der Regel haben Sie 30 Monate (gerechnet ab dem Anmeldedatum der ersten Anmeldung, von der Sie die Priorität beanspruchen) Zeit anzugeben für welche Länder Sie tatsächlich Schutz wünschen. Bei Einleitung der sogenannten nationalen Phase muss der Anmelder bei den Patentämtern der jeweils gewünschten Länder bzw. beim regionalen Amt (bspw. das Europäische Patentamt) einen Prüfungsantrag stellen. Im Gegensatz zu dem Verfahren bei einer EP Anmeldung wird die PCT Anmeldung nicht zentral geprüft.
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