Widerspruch gegen eine Marke in Island
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Island beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3392
Professionelle Unterstützung im Markenwiderspruchsverfahren in Island
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Island. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wichtige Informationen zum Widerspruchsprozess:
- Einreichungsfristen: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim isländischen Patentamt eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Häufige Gründe sind Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und fehlende Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Patentamts.
Umfassende Dienstleistungen für Ihren Widerspruch:
- Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Chancen Ihres Widerspruchs und geben Empfehlungen für die nächsten Schritte.
- Dokumentenerstellung: Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und formulieren Ihre Argumente präzise.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Patentamt und halten Sie über den Fortschritt informiert.
Kostenlose Erstberatung für Ihre spezifische Situation
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche, kostenlose Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da.