Widerspruch gegen eine Marke in Griechenland
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Griechenland beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3390
Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Griechenland
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Griechenland. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wichtige Informationen zum Widerspruchsverfahren:
- Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen griechischen Patentamt eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und fehlende Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Patentamts.
Unsere Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Patentamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Kostenlose Erstberatung
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.