Verlängerung Design Slowakei

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Slowakischen Republik beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
480,00 EUR
SKU
2599
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO SR
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  
480,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Slowakei (Slowakischen Republik) beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in der Slowakischen Republik um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist von 5 Jahren um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 20 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in der Slowakischen Republik für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 3-mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren verlängern lassen.

Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in der Slowakischen Republik beträgt 25 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.

Die Verlängerung des Designrechts geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung sollte innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen.

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Schutzperiode oder wird auch nur die Gebühr nach Ablauf der letzten Schutzperiode bezahlt, ist eine zusätzliche Gebühr für eine späte Verlängerung zu entrichten. Die Verlängerung wird aber trotzdem mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam, wenn die Verlängerung noch vollständig innerhalb der ersten sechs Monaten nach Ablauf der Schutzperiode erfolgt. Allerdings fällt für die verspätetet Verlängerung ein Gebührenaufschlag von 100% an.

Falls das Design erst nach Ablauf der Schutzdauer eingetragen wurde, ist die Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach dem Ausstellungstag der Eintragungsurkunde zu leisten ohne dass das Amt den Inhaber darauf hinweisen muss.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag für eine verspätete Erneuerung ist nicht umfasst.

Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte