Markenverwaltung in Syrien: Schutz Ihres geistigen Eigentums
Der Markenschutz in Syrien basiert auf dem Marken- und Handelskennzeichengesetz Nr. 8 von 2007. Zuständig für die Eintragung und Verwaltung von Marken ist das Amt für gewerbliches und industrielles Eigentum im syrischen Handelsministerium.
Da Syrien nicht Mitglied des Madrider Abkommens oder Protokolls ist, ist eine nationale Markenanmeldung zwingend erforderlich, um Markenschutz zu erlangen. Für ausländische Unternehmen ist eine professionelle Unterstützung besonders wichtig, um rechtssicher und effizient alle formalen Anforderungen zu erfüllen.
Liesegang & Partner bietet Ihnen umfassende und rechtssichere Dienstleistungen für die Markenverwaltung in Syrien.
Unsere Dienstleistungen zur Markenverwaltung in Syrien
Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte zur rechtlichen Betreuung Ihrer Marke in Syrien – von der Aktualisierung der Daten bis hin zur Verteidigung in Widerspruchsverfahren:
- Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers in Syrien
Wenn sich Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ändert, muss dies beim syrischen Markenamt offiziell aktualisiert werden. Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um die korrekte Eintragung der neuen Kontaktdaten. - Inhaberwechsel einer Marke in Syrien
Bei Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder Erbschaften muss der Markeninhaber im Register geändert werden. Nur so ist die Marke weiterhin rechtlich wirksam. Wir führen die Übertragung rechtssicher für Sie durch. - Bestellung eines Rechtsvertreters in Syrien
Ausländische Markenanmelder müssen in Syrien einen lokalen Rechtsvertreter benennen. Wir übernehmen diese Rolle für Sie und vertreten Ihre Interessen vor der zuständigen Behörde. - Widerspruch gegen eine Marke in Syrien
Wenn eine neu veröffentlichte Marke mit Ihrer bestehenden Marke kollidiert oder diese verletzt, können Sie Widerspruch einlegen. Wir bereiten die Argumentation auf, reichen den Widerspruch fristgerecht ein und vertreten Sie im Verfahren. - Vertretung des Anmelders im Widerspruchsverfahren in Syrien
Wird gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch eingelegt, vertreten wir Sie umfassend und fachlich kompetent, um Ihre Anmeldung erfolgreich zu verteidigen.
Warum diese Leistungen in Syrien wichtig sind
Der Markenschutz in Syrien erfordert besondere Aufmerksamkeit, da internationale Vereinfachungen wie das Madrider System nicht verfügbar sind. Die oben genannten Leistungen sichern Ihre Rechte langfristig:
- Aktualisierung der Kontaktdaten schützt vor verpassten Fristen oder Verlust des Markenschutzes.
- Eintragung eines Inhaberwechsels ist rechtlich zwingend bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse.
- Ein lokaler Rechtsvertreter ist Voraussetzung für jede Anmeldung und Kommunikation mit der Behörde.
- Widersprüche einlegen verhindert die Registrierung verwechslungsfähiger Marken durch Dritte.
- Verteidigung gegen Widersprüche schützt Ihre Anmeldung und wahrt Ihre Rechte im syrischen Markt.
Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in Syrien?
Liesegang & Partner verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Markenrecht, auch in komplexen Jurisdiktionen wie Syrien. Unsere Mandanten profitieren von:
- Ausgezeichneter Kenntnis des syrischen Markenrechts
- Komplettservice: rechtliche Beratung, Verwaltung, Vertretung
- Klare Festpreise – keine versteckten Kosten
- Schnelle, kompetente Kommunikation auf Deutsch und Englisch
- Erfolgreiche Betreuung von Widersprüchen und Inhaberwechseln
Wir machen Ihre Markenverwaltung in Syrien effizient, rechtssicher und transparent.