Widerspruch gegen eine Marke in Oman

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Oman beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3434

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Umfassende rechtliche Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken im Oman

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender rechtlicher Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken im Oman zur Seite. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Markenrechte durch die Eintragung einer neuen Marke beeinträchtigt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, um Ihre Interessen wirkungsvoll zu schützen.

Einreichungsfristen für Widersprüche im Oman

Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung des Oman eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Wichtige Gründe für einen Widerspruch

Die häufigsten Gründe für einen Widerspruch sind:

  • Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeiten zwischen der neuen Marke und Ihrer bestehenden Marke können Verbraucher verwirren.
  • Vorbenutzung: Falls Sie Ihre Marke bereits vor der Registrierung der neuen Marke genutzt haben, können Sie Ihre priorisierte Nutzung geltend machen.
  • Unzureichende Unterscheidungskraft: Marken, die nicht ausreichend unterscheidungsfähig sind, können als nicht schutzfähig angesehen werden.

Verfahrensdauer und -ablauf

Das gesamte Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falles und der Bearbeitungszeit des Ministeriums. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens regelmäßig über alle wichtigen Entwicklungen informiert.

Unsere Dienstleistungen zur Verteidigung Ihrer Markenrechte

  • Einschätzung der Erfolgschancen: Wir führen eine detaillierte Analyse der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs durch und geben Ihnen gezielte strategische Empfehlungen.
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation: Wir kümmern uns um die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen für Ihren Widerspruch und präsentieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Individuelle rechtliche Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Ministerium und halten Sie über den Fortschritt Ihres Antrags informiert.

Unverbindliche Erstbewertung Ihrer Situation

Wir bieten Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an, die selbstverständlich vertraulich behandelt wird.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte