Widerspruch gegen eine Marke in Polen

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Polen beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

SKU
3407

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Rechtsdienstleistungen im Widerspruchsverfahren für Marken in Polen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Polen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, um Ihre Interessen zu schützen.

Einreichungsfristen und Verfahrensdetails

Fristen zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen polnischen Patentamt (Urząd Patentowy) eingereicht werden. Es ist entscheidend, diese Frist einzuhalten, um Ihre Ansprüche zu wahren.

Gründe für den Widerspruch: Häufige Gründe sind:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke Ihrer bestehenden Marke ähnlich ist und dies zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte.
  • Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke verwendet haben, können Sie sich auf Ihre priorisierte Nutzung berufen.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Eine Marke, die nicht ausreichend unterscheidungsfähig ist, kann als nicht schutzfähig angesehen werden.
  • Verfahrensdauer: Die Dauer des Verfahrens kann mehrere Monate betragen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Amts. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses informiert.

Umfassende Beratungsleistungen zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte

  • Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die besten Strategien.
  • Dokumentation und rechtliche Argumentation: Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Widerspruch und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
  • Strategische Rechtsberatung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Patentamt und halten Sie über den Fortschritt Ihres Antrags informiert.

Kostenlose Erstberatung zur individuellen Einschätzung

Wir bieten Ihnen eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Für weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte