Widerspruch gegen eine Marke in Liechtenstein
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Liechtenstein beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3398
Professionelle Unterstützung im Markenwiderspruchsverfahren in Liechtenstein
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Hilfe im Widerspruchsverfahren zur Verfügung, wenn Sie glauben, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke in Liechtenstein verletzt werden.
Wesentliche Informationen zum Widerspruchsprozess
- Fristen für die Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Amt für gewerbliche Schutzrechte (AGE) eingereicht werden.
- Häufige Gründe für Widersprüche: Zu den typischen Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und unzureichende Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Amts.
Umfassende Beratungsleistungen für Ihren Widerspruch
- Analyse der Erfolgsaussichten: Wir bewerten die Chancen Ihres Widerspruchs und geben Ihnen gezielte Empfehlungen.
- Erstellung der erforderlichen Dokumentation: Wir kümmern uns um die Formulierung aller notwendigen Unterlagen und stellen sicher, dass Ihre Argumente präzise sind.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem AGE und halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert.
Kostenlose Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Situation
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da.