Widerspruch gegen eine Marke in Kroatien

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Kroatien beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

SKU
3395

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zum Widerspruchsverfahren gegen eine Marke in Kroatien

Wenn eine Marke in Kroatien eingetragen wird, können berechtigte Dritte innerhalb eines bestimmten Zeitraums Widerspruch gegen diese Eintragung erheben. Ein Widerspruch ist besonders dann relevant, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre bereits bestehende Marke durch die neue Eintragung verletzt wird, zum Beispiel aufgrund von Verwechslungsgefahr oder weil eine berühmte Marke nachgeahmt wird.

Das kroatische Markenrecht bietet Schutzinhabern verschiedene Möglichkeiten, um gegen solche Eintragungen vorzugehen. Das Widerspruchsverfahren vor dem kroatischen Markenamt (DZIV - Državni zavod za intelektualno vlasništvo) stellt sicher, dass ältere Markenrechte gewahrt werden und potenzielle Verletzungen von Markenrechten frühzeitig gestoppt werden können.

Unsere Beratungsleistungen

Unsere Kanzlei Liesegang & Partner bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen Marken in Kroatien. Zu unseren Leistungen gehören:

  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit: Wir analysieren die angemeldete Marke und prüfen, ob berechtigte Gründe für einen Widerspruch vorliegen, z. B. Verwechslungsgefahr, Nachahmung oder unrechtmäßige Nutzung einer bekannten Marke.
  • Erstellung einer Widerspruchsbegründung: Auf Basis einer detaillierten Rechtsprüfung fertigen wir eine fundierte Widerspruchsbegründung, die vor dem kroatischen Markenamt eingereicht wird.
  • Begleitung des Verfahrens: Wir vertreten Sie während des gesamten Widerspruchsverfahrens, inklusive der Kommunikation mit dem Markenamt und den beteiligten Parteien.
  • Beratung zu strategischen Optionen: Sollte es zu Vergleichsverhandlungen kommen oder falls weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, beraten wir Sie hinsichtlich der besten Vorgehensweise.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens in Kroatien

Das Widerspruchsverfahren beginnt mit der Einreichung eines schriftlichen Widerspruchs beim kroatischen Markenamt. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Anmeldung eingelegt werden. In dieser Zeit wird geprüft, ob der Widerspruch auf berechtigten Gründen basiert.

Sobald der Widerspruch eingereicht ist, setzt das Markenamt den Inhaber der angemeldeten Marke über den Widerspruch in Kenntnis. Daraufhin erhält der Inhaber die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen. In einigen Fällen kann das Markenamt eine mündliche Verhandlung anberaumen, um die Argumente beider Parteien zu prüfen.

Das Verfahren endet entweder mit der Zurückweisung des Widerspruchs oder der Löschung bzw. Einschränkung der angemeldeten Marke. In manchen Fällen ist auch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien möglich.

Warum Liesegang & Partner?

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht und unserer Expertise in internationalen Widerspruchsverfahren, insbesondere in Kroatien, sind wir Ihr idealer Partner für den Schutz Ihrer Markenrechte. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt werden und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Strategien, um erfolgreiche Widersprüche zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Markenwiderspruch in Kroatien zu erfahren.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte