Widerspruch gegen eine Marke in Frankreich

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Frankreich beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3389

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Detaillierte Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken in Frankreich

Unsere Kanzlei bietet umfassende und professionelle Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Frankreich. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Interessen zu schützen.

Fristen und wesentliche Details zum Widerspruchsprozess

Einreichungsfrist: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen französischen Markenamt (INPI) eingereicht werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da ein verspäteter Widerspruch nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Gründe für den Widerspruch: Die häufigsten Gründe für einen Widerspruch sind:

  • Verwechslungsgefahr: Wenn die neue Marke der bestehenden Marke ähnlich ist und Verbraucher möglicherweise verwirrt werden.
  • Vorbenutzung: Falls Sie die Marke bereits vor der Eintragung der neuen Marke verwendet haben.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Wenn die eingetragene Marke nicht ausreichend unterscheidungsfähig ist und als generisch angesehen wird.
  • Verfahrensdauer: Das gesamte Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, je nach Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des INPI. Wir sind in der Lage, Ihnen während des gesamten Prozesses Informationen zu geben und Sie auf dem Laufenden zu halten.

Umfassende Dienstleistungen, die wir anbieten

  • Erfolgseinschätzung: Wir führen eine gründliche Analyse der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs durch und helfen Ihnen, die stärksten Argumente herauszuarbeiten.
  • Erstellung aller erforderlichen Dokumente: Wir kümmern uns um die sorgfältige Ausarbeitung aller notwendigen Unterlagen und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Vertretung und Kommunikation: Wir vertreten Ihre Interessen im Verfahren und übernehmen die Kommunikation mit dem INPI, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden.

Kostenlose Erstberatung für Ihre individuelle Situation

Wir bieten Ihnen eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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