Widerspruch gegen eine Marke in Finnland
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Finnland beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3388
Umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken in Finnland
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Hilfe im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Finnland. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsprozesses:
- Fristen für die Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen finnischen Patent- und Registrierungsamt (PRH) eingereicht werden.
- Häufige Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und fehlende Unterscheidungskraft.
- Bearbeitungsdauer: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des PRH.
Maßgeschneiderte Dienstleistungen für Ihre Bedürfnisse:
- Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Erstellung der erforderlichen Dokumentation: Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
- Vertretung im Widerspruchsverfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem PRH und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Unverbindliche Erstberatung: Kostenlose Einschätzung Ihrer Situation
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.