Widerspruch gegen eine Marke in Dänemark

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Dänemark beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3385

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Mit diesem Auftrag übernehmen wir Ihre Vertretung vor dem Markenamt zur Einlegung eines Widerspruches gegen eine mit Ihrer Marke verwechslungsfähige jüngere Marke.

Nach Auftragserteilung prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und fertigen gegebenenfalls einen Widerspruch gegen eine Markeneintragung. Weiterhin vertreten wir Sie im laufenden Widerspruchsverfahren, fertigen notwendige Stellungnahmen und berichten Ihnen dazu.

Unser Honorar wird nach angefallenen Arbeitsstunden abgerechnet. In durchschnittlich schwierigen Fällen liegt der Arbeitsaufwand bei ca. 5-7 Stunden für die Einlegung des Widerspruches und dessen ausführliche Begründung. Im weiteren Verfahren hängt der Aufwand von der Notwendigkeit weiterer Stellungnahmen ab.

 

Kostenlose Erstberatung

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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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