Widerspruch gegen eine Marke in Benelux
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Benelux beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3382
Umfassende Informationen zu unseren Dienstleistungen im Widerspruchsverfahren im Benelux-Raum
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung im Widerspruchsverfahren für Marken im Benelux-Raum. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke beeinträchtigt werden, können Sie einen Widerspruch einlegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:
- Einreichungsfrist: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt erfolgen.
- Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und fehlende Unterscheidungskraft.
- Verfahrensdauer: Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Amts.
Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
- Dokumentation: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und formulieren Ihre Argumente präzise.
- Vertretung: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Markenamt und informieren Sie über den Fortschritt.
Kostenlose Erstberatung
Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.