Widerspruch gegen eine Marke in Thailand

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Thailand beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3376

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Ein Überblick über unsere Dienstleistungen und das Widerspruchsverfahren in Thailand

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfangreicher Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Thailand zur Seite. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Markenrechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie einen Widerspruch einlegen.

Wichtige Informationen zum Widerspruchsprozess:

  • Frist für die Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Amt eingereicht werden.
  • Häufige Gründe für den Widerspruch: Zu den Hauptgründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und fehlende Unterscheidungskraft.
  • Dauer des Verfahrens: Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, je nach Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des Amts.

Unsere Angebote:

  • Bewertung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Chancen Ihres Widerspruchs und geben Ihnen wertvolle Empfehlungen für die nächsten Schritte.
  • Dokumentation: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und formulieren Ihre Argumente präzise und überzeugend.
  • Vertretung im Verfahren: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Fortschritt informiert.

Unverbindliche Erstberatung

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte