Widerspruch gegen eine Marke in Malaysia
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Malaysia beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3364
Einblicke in unsere Dienstleistungen und das Widerspruchsverfahren in Malaysia
Unsere Kanzlei engagiert sich dafür, Ihnen umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Malaysia zu bieten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke beeinträchtigt werden, können Sie handeln, indem Sie einen Widerspruch einlegen.
Wichtige Aspekte des Widerspruchsverfahrens:
- Frist zur Einreichung: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
- Häufige Widerspruchsgründe: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Unterscheidungskraft.
- Dauer des Verfahrens: Der gesamte Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere umfassenden Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir analysieren die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Erstellung der Dokumentation: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und präsentieren Ihre Argumente effektiv.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Stand der Sache informiert.
Unverbindliche Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.