Widerspruch gegen eine Marke in Japan
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Japan beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3359
Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Japan
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Japan. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre Rechte verletzt, können Sie Widerspruch einlegen.
Einzelheiten zum Widerspruchsverfahren:
- Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Häufige Gründe sind Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Schutzfähigkeit.
- Verfahrensdauer: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente präzise.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens.
Kostenlose Erstberatung
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.