Widerspruch gegen eine Marke in Japan

Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Japan beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

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3359

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Japan

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Japan. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre Rechte verletzt, können Sie Widerspruch einlegen.

Einzelheiten zum Widerspruchsverfahren:

  • Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.
  • Gründe für den Widerspruch: Häufige Gründe sind Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Schutzfähigkeit.
  • Verfahrensdauer: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.

Unsere Dienstleistungen:

  • Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
  • Dokumentation erstellen: Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente präzise.
  • Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Kostenlose Erstberatung

Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte