Widerspruch gegen eine Marke in Georgien
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Georgien beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3355
Information über unsere Leistungen und das Widerspruchsverfahren in Georgien
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Georgien. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Einzelheiten zum Widerspruchsverfahren:
- Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt eingereicht werden.
- Gründe für den Widerspruch: Zu den häufigsten Gründen zählen Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und mangelnde Schutzfähigkeit.
- Verfahrensdauer: Das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Dienstleistungen:
- Erfolgseinschätzung: Wir bewerten die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die nächsten Schritte.
- Dokumentation erstellen: Wir bereiten die erforderlichen Dokumente vor und formulieren Ihre Argumente klar und überzeugend.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Kostenlose Erstberatung
Gerne bieten wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.