Markenverwaltung in China: Schutz Ihres geistigen Eigentums
China verfügt über eines der aktivsten und zugleich komplexesten Markensysteme weltweit. Das Markenrecht wird durch das Markengesetz der Volksrepublik China geregelt und von der China National Intellectual Property Administration (CNIPA) verwaltet. Da in China das First-to-File-Prinzip gilt, ist ein aktives und strategisches Markenmanagement für Unternehmen unerlässlich, um ihre Markenrechte wirksam zu schützen.
Liesegang & Partner unterstützt internationale Unternehmen umfassend bei der Markenverwaltung in China – von der Rechtsvertretung über Registerpflege bis zur Verteidigung in Widerspruchsverfahren. Mit unserer Hilfe behalten Sie Ihre Markenrechte im anspruchsvollen chinesischen Markt stets unter Kontrolle.
Unsere Dienstleistungen zur Markenverwaltung in China
Unser Leistungsspektrum für Marken in China umfasst unter anderem:
- Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers in China
Sorgen Sie dafür, dass Sie keine wichtigen Mitteilungen der CNIPA verpassen, indem Sie Ihre aktuellen Kontaktdaten im Register hinterlegen. - Übertragung des Markeninhabers in China
Bei Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder Erbfällen unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen Eintragung des neuen Inhabers. - Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in China
Ausländische Markeninhaber müssen einen lokalen Vertreter benennen. Wir übernehmen diese Rolle professionell und rechtssicher. - Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in China
Sie können verhindern, dass ähnliche oder kollidierende Marken registriert werden, indem Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen. - Vertretung im Widerspruchsverfahren in China
Wenn Ihre Markenanmeldung angefochten wird, vertreten wir Sie kompetent vor der CNIPA, um Ihre Rechte zu wahren.
Warum sind diese Leistungen wichtig?
Gerade im chinesischen Markenrecht sind die genannten Dienstleistungen entscheidend für den Erhalt und Schutz Ihrer Markenrechte:
- Kontaktdatenänderung: Veraltete Angaben können dazu führen, dass wichtige Fristen oder behördliche Schreiben verpasst werden – mit rechtlichen Konsequenzen.
- Inhaberwechsel: Nur der offiziell eingetragene Inhaber kann die Marke verlängern, lizenzieren oder durchsetzen.
- Gesetzlicher Vertreter: Für ausländische Markeninhaber gesetzlich vorgeschrieben – ohne ihn ist keine Korrespondenz mit der CNIPA möglich.
- Widerspruch gegen Dritte: Eine wichtige Maßnahme, um die Eintragung von verwechslungsfähigen oder markenschädlichen Zeichen zu verhindern.
- Verteidigung gegen Widerspruch: Ihre Markenanmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn Sie auf einen möglichen Widerspruch gut vorbereitet und rechtlich vertreten sind.
Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in China?
- Spezialisiert auf Markenrecht: Wir kennen die praktischen Abläufe und Herausforderungen bei der CNIPA und begleiten Sie rechtssicher durch alle Verfahren.
- Komplettservice aus einer Hand: Von der einfachen Registerpflege bis zur komplexen Widerspruchsvertretung – wir kümmern uns um Ihre Marke in jeder Phase.
- Transparente Festpreise: Unsere Leistungen bieten wir zu klar kalkulierten Pauschalen an – ohne versteckte Zusatzkosten.
- Internationale Erfahrung mit lokalen Partnern: Als international tätige Kanzlei kombinieren wir globale Perspektive mit lokalem Know-how – für optimale Ergebnisse in China.