Widerspruch gegen eine Marke in Uganda
Hier können Sie uns mit der Einlegung eines Widerspruches gegen eine Marke in Uganda beauftragen. Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
SKU
3345
Überblick über unsere Beratungsleistungen und das Widerspruchsverfahren in Uganda
Unsere Kanzlei unterstützt Sie im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Uganda. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch eine eingetragene Marke verletzt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Einzelheiten zum Widerspruchsverfahren:
- Einreichung des Widerspruchs: Der Widerspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt einzureichen.
- Mögliche Widerspruchsgründe: Häufige Gründe sind Verwechslungsgefahr, Vorbenutzung und unzureichende Schutzfähigkeit.
- Dauer des Verfahrens: Der Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Unsere Leistungen:
- Analyse der Erfolgsaussichten: Wir bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
- Erstellung der erforderlichen Dokumentation: Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und formulieren Ihre Argumente präzise.
- Vertretung im Verfahren: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Fortschritt informiert.
Kostenlose Erstberatung
Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.