Markenverwaltung in Südafrika: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Südafrika verfügt über ein gut entwickeltes Markensystem, das durch das Trade Marks Act von 1993 geregelt ist. Für Unternehmen, die auf dem afrikanischen Markt tätig sind, ist der Markenschutz in Südafrika von zentraler Bedeutung. Doch der Markenschutz endet nicht mit der Eintragung – eine fortlaufende und rechtssichere Markenverwaltung ist unerlässlich.

Liesegang & Partner unterstützt nationale und internationale Mandanten bei der Verwaltung ihrer Marken in Südafrika – kompetent, effizient und rechtssicher.

Unsere Leistungen zur Markenverwaltung in Südafrika

Wir bieten eine Vielzahl spezialisierter Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass Ihre Marke in Südafrika korrekt verwaltet, aktualisiert und geschützt bleibt:

  • Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers
    Aktualisieren Sie Ihre Kontaktinformationen beim südafrikanischen Markenamt, um wichtige amtliche Mitteilungen nicht zu verpassen.
  • Inhaberwechsel einer Marke (Übertragung)
    Bei Veräußerung, Unternehmensumstrukturierung oder Erbschaft muss der neue Inhaber offiziell eingetragen werden.
  • Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in Südafrika
    Für ausländische Markeninhaber ist ein lokaler Vertreter empfehlenswert, um die Kommunikation mit dem Amt sicherzustellen.
  • Widerspruch gegen eine eingetragene Marke
    Wenn eine neue Marke mit Ihrer kollidiert, können Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren
    Wird gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt, vertreten wir Sie professionell im Verfahren vor dem Markenamt.

Warum diese Leistungen wichtig sind

Jede dieser Leistungen ist ein zentraler Baustein in der rechtssicheren Markenführung in Südafrika. Die typischen Einsatzbereiche:

  • Änderung der Kontaktdaten: Vermeiden Sie Fristversäumnisse und Rechtsnachteile, indem Sie stets erreichbar für das Markenamt bleiben.
  • Inhaberwechsel: Wichtig bei Unternehmensverkäufen, Lizenzvergaben, Nachfolgeregelungen oder Umstrukturierungen – nur eingetragene Inhaber haben volles Rechtsdurchsetzungsrecht.
  • Gesetzlicher Vertreter: Für nicht in Südafrika ansässige Markeninhaber unerlässlich, um mit den Behörden zu kommunizieren und rechtlich handlungsfähig zu bleiben.
  • Widerspruch einlegen: Schützt Ihre bestehende Marke vor verwässernden oder verwechslungsfähigen Neuanmeldungen.
  • Widerspruchsabwehr: Sichert Ihre Markenanmeldung gegen rechtliche Angriffe von Dritten und erhöht die Eintragungschancen.

Der Verzicht auf diese Maßnahmen kann zu Markenrechtsverlust, Abmahnungen oder kostenintensiven Verfahren führen.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in Südafrika?

Liesegang & Partner ist eine international tätige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Markenrecht – auch und insbesondere in Afrika. Ihre Vorteile:

  • Fachkundige Rechtsberatung mit Länderspezialisierung: Wir kennen die Besonderheiten und Verfahren des südafrikanischen Markenrechts.
  • Festpreisangebote über unseren Online-Shop: Transparent, kalkulierbar und sofort buchbar – ganz ohne versteckte Kosten.
  • Mandatsführung durch Fachanwälte: Bei uns werden Sie persönlich durch erfahrene Markenanwälte betreut – keine Standardformulare, keine Callcenter.
  • Internationale Betreuung in Ihrer Sprache: Wir beraten auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen – weltweit tätig, lokal kompetent.
  • Digitale Abwicklung mit persönlicher Betreuung: Effiziente Prozesse kombiniert mit individueller Beratung und zuverlässigem Service.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte